Raumtemperatur am Arbeitsplatz: Arbeitsstättenverordnung gibt Richtwerte vor

Wie hoch darf bzw. muss die Raumtemperatur am Arbeitsplatz sein? Welche Möglichkeiten haben Arbeitnehmer wenn die Vorgaben nicht eingehalten werden? Welche Maßnahmen müssen Arbeitgeber ergreifen? In diesem Artikel gibt es die Antworten.

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Raumtemperatur am Arbeitsplatz ist oft ein Grund für Zoff zwischen Arbeitnehmern und ihren Chefs.
  • Arbeitgeber haben laut Bürgerlichem Gesetzbuch eine Führsorgepflicht gegenüber ihren Angestellten, müssen also dafür Sorge tragen, dass diese nicht zu Schaden kommen.
  • In den technischen Regeln für Arbeitsstätten sind sowohl Mindestwerte als auch Maximalwerte bezüglich der Raumtemperatur am Arbeitsplatz aufgeführt.
  • Beschäftigte dürfen im Streitfall dennoch nicht einfach eigenmächtig ihre Arbeit niederlegen, denn ein Hitzefrei (bzw. Kältefrei) im Job ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen.

Die Raumtemperatur am Arbeitsplatz sorgt oft für Zoff

Die Raumtemperatur am Arbeitsplatz ist ein Thema, das ein unglaubliches Konfliktpotenzial für Arbeitnehmer aber auch für Arbeitgeber aufweist. Immer wieder kommt es in diesem Bereich zu Beschwerden und firmeninternen Streitigkeiten, die nicht selten auch vor dem Gericht enden.

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Streitfall #1: Hitze im Sommer

Während der heißen Sommermonate kommt es immer wieder vor, dass sich auch Büros und andere Arbeitsstätten dermaßen aufheizen, dass an ein vernünftiges Arbeiten gar nicht mehr zu denken ist. Viele Angestellte kommen mit der unerträglichen Hitze am Arbeitsplatz irgendwann nicht mehr zurecht und wenden sich dann hilfesuchend an ihren Chef. Nicht immer stößt ein solches Hilfegesuch auf offene Ohren.

Streitfall #2: Kälte im Winter

Im Winter hingegen herrscht häufig Uneinigkeit darüber, wie stark die Arbeitsräume geheizt werden müssen. Manchmal sind es die Mitarbeiter untereinander, die sich nicht auf eine für alle akzeptable Raumtemperatur einigen können. In anderen Fällen entstehen die Streitigkeiten dadurch, dass am Arbeitsplatz viel zu niedrige Temperaturen vorherrschen. Zum Beispiel weil der Chef die Heizkosten „optimieren“ will.

Gesetzliche Vorschriften geben Richtwerte für die Raumtemperatur vor

Wer im Sommer unter der unerträglichen Hitze im Büro leidet oder aber im Winter vor lauter Bibberei kaum zum Arbeiten kommt, der fühlt sich manchmal von seinem Vorgesetzten regelrecht im Stich gelassen. Abfinden muss man sich mit der Hitze bzw. Kälte jedoch trotzdem nicht unbedingt, denn es gibt ein paar gesetzliche Vorschriften, die die Raumtemperatur am Arbeitsplatz im Sinne des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer regeln sollen.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Grundsätzlich gilt zunächst einmal, dass der Arbeitgeber eine Führsorgeverpflichtung gegenüber dem Arbeitnehmer hat. Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB § 618 Absatz 1) betrifft diese Führsorgepflicht auch den Arbeitsplatz:

Der Dienstberechtigte hat Räume, Vorrichtungen oder Gerätschaften, die er zur Verrichtung der Dienste zu beschaffen hat, so einzurichten und zu unterhalten und Dienstleistungen, die unter seiner Anordnung oder seiner Leitung vorzunehmen sind, so zu regeln, dass der Verpflichtete gegen Gefahr für Leben und Gesundheit soweit geschützt ist, als die Natur der Dienstleistung es gestattet.

Im BGB ist allerdings nicht genau geregelt, ab welchen Raumtemperaturen zum Beispiel eine Gefahr für die Gesundheit besteht. Ein Gesetz mit konkreten Temperaturangaben für den Arbeitsplatz gibt es also nicht.

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

Trotzdem gibt es auch etwas konkretere Vorschriften zum Thema Arbeitsschutz, an die sich Firmen halten müssen. Diese basieren auf dem Arbeitsschutzgesetz. Denn auf der Grundlage dieses Arbeitsschutzgesetzes wurde die sogenannte Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) erlassen.

Die Arbeitsstättenverordnung dient dem Zweck, die grundsätzlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Arbeitsstätte festzulegen. Unter § 3a Ziffer 1 wird darin festgelegt:

Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen. Dabei hat er den Stand der Technik und insbesondere die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales nach § 7 Abs. 4 bekannt gemachten Regeln und Erkenntnisse zu berücksichtigen. Bei Einhaltung der im Satz 2 genannten Regeln und Erkenntnisse ist davon auszugehen, dass die in der Verordnung gestellten Anforderungen diesbezüglich erfüllt sind. Wendet der Arbeitgeber die Regeln und Erkenntnisse nicht an, muss er durch andere Maßnahmen die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz der Beschäftigten erreichen.

Je nach Bundesland übernimmt das Gewerbeaufsichtsamt bzw. das Amt für Arbeitsschutz die Überwachung der Einhaltung der bundesweit gültigen Arbeitsstättenverordnung. Im Jahr 2004 erschien die letzte Neufassung.

Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR A3.5)

Die technischen Regeln für Arbeitsstätten (kurz: ASR) stellen eine Konkretisierung der Arbeitsstättenverordnung für die Anwendung in der Praxis dar. Sie werden vom Auschuss für Arbeitsstätten (ASTA) erarbeitet und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlicht.

Im Anhang an die Arbeitsstättenverordnung wird unter Punkt 3.5 Ziffer 1 festgelegt:

In Arbeits-, Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räumen, in denen aus betriebstechnischer Sicht keine spezifischen Anforderungen an die Raumtemperatur gestellt werden, muss während der Arbeitszeit unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren, der körperlichen Beanspruchung der Beschäftigten und des spezifischen Nutzungszwecks des Raumes eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur bestehen.

Die Arbeitsstättenregel A3.5 (ASR A3.5) wiederum konkretisiert nun, was mit einer Raumtemperatur, die „gesundheitlich zuträglich“ sein soll, gemeint ist.

Mindestwerte für die Raumtemperatur an Arbeitsplätzen

Bei der Arbeit müssen demnach laut ASR A3.5 gewisse minimale Temperaturen in den Arbeitsräumen stets gewährleistet sein. Wie hoch die Raumtemperatur genau sein sollte, richtet sich dabei nach der überwiegenden Körperhaltung während der Tätigkeit und der Arbeitsschwere.

Raumtemperatur am Arbeitsplatz nach ASR A3.5

Was unter leichter, mittlerer und schwerer Arbeit zu verstehen ist, wird in der ASR A3.5 ebenfalls anhand von Beispielen erklärt.

Leichte Arbeit ist demnach leichte Hand- / Armarbeit bei ruhigem Sitzen bzw. Stehen verbunden mit gelegentlichem Gehen.

Unter mittlere Arbeit wird mittelschwere Hand- / Arm- oder Beinarbeit im Sitzen, Gehen oder Stehen verstanden.

Schwere Arbeit ist wiederum durch schwere Hand- / Arm-, Bein-und Rumpfarbeit im Gehen oder Stehen charakterisiert.

Zusätzlich zu den Arbeitsräumen ist in der ASR A3.5 auch die minimale Raumtemperatur von Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räumen geregelt. Diese Räume sollten während der Nutzungsdauer mindestens 21 Grad Celsius warm sein. In Waschräumen und Duschen hingegen sollte die Temperatur wiederum wenigstens 24 Grad Celsius betragen.

Maximalwerte für die Raumtemperatur an Arbeitsplätzen

Generell gilt, dass eine Raumtemperatur von 26 Grad Celsius laut ASR A3.5 in den Räumen im Winter wie auch im Sommer nicht überschritten werden sollte.

Wenn die Temperaturen draußen allerdings 26 Grad Celsius überschreiten, sollte der Arbeitgeber über geeignete Sonnenschutzmaßnahmen versuchen, das Aufheizen der Arbeitsräume zu verhindern.

Steigt die Raumtemperatur trotzdem auf über 26 Grad Celsius, so kann die Arbeit in Einzelfällen zu einer Gesundheitsgefährdung führen. Hier sollte der Arbeitgeber über weitere Gegenmaßnahmen nachdenken.

Steigt die Raumtemperatur auf über 30 Grad Celsius, muss der Arbeitgeber wirksame Gegenmaßnahmen ergreifen, um die Beanspruchung der Beschäftigten zu reduzieren.

Steigt die Raumtemperatur sogar auf über 35 Grad Celsius, so ist der Arbeitsraum ohne entsprechende Maßnahmen, die ansonsten nur bei der Hitzearbeit durchgeführt werden, für die Zeit der Überschreitung nicht mehr als solcher zu gebrauchen.

Maßnahmen gegen übermäßige Hitze am Arbeitsplatz

Bei bis zu 30 Grad Celsius Raumtemperatur sollten und ab 30 Grad Celsius müssen vom Arbeitgeber Maßnahmen getroffen werden, um die Beanspruchung der Beschäftigten durch zu hohe Temperaturen bei der Arbeit zu reduzieren.

Maßnahmen bei Hitze am Arbeitsplatz nach ASR A3.5

Grundsätzlich gilt dabei, dass organisatorische und technische Maßnahmen Vorrang gegenüber personenbezogene Maßnahmen haben sollten. Wie diese Maßnahmen konkret aussehen können, ist ebenfalls in der ASR A3.5 angegeben:

  • effektive Steuerung des Sonnenschutz (z.B. Jalousien auch nach der Arbeitszeit geschlossen halten)
  • Reduzierung der inneren thermischen Lasten (z.B. elektrische Geräte nur bei Bedarf betreiben)
  • effektive Steuerung der Lüftungseinrichtungen (z.B. Nachtauskühlung)
  • Lüftung in den frühen Morgenstunden
  • Nutzung von Gleitzeitregelungen zur Arbeitszeitverlagerung
  • Lockerung der Bekleidungsregelungen
  • Bereitstellung geeigneter Getränke (z.B. Trinkwasser)

Das können Beschäftigte tun

Wenn im Sommer die Hitze am Arbeitsplatz unerträglich und die Arbeit damit zur reinsten Qual wird, so muss unbedingt eine Lösung her. Doch wie sollten Arbeitnehmer in dieser Situation reagieren?

Hitzefrei gibt es nicht

Auf keinen Fall sollten Beschäftigte einfach auf eigene Faust die Arbeitsleistung oder die Arbeitszeit reduzieren. Ein Hitzefrei im Büro, so wie man es vielleicht noch aus der Schulzeit kennt, gibt es nämlich rechtlich gesehen nicht und eine Abmahnung könnte die Folge sein.

Den Dialog mit dem Arbeitgeber suchen

Im Optimalfall ist dem Arbeitgeber die Problematik bereits bewusst und er ergreift von sich aus geeignete Maßnahmen. Ist dies nicht der Fall, sollten Beschäftigte grundsätzlich erst einmal den Dialog mit dem Arbeitgeber suchen und die Problematik offen ansprechen.

Üblicherweise hat der Arbeitgeber nämlich selbst ein Interesse an einem der Produktivität dienlichen Arbeitsplatz und dazu gehört natürlich auch, dass sich die Raumtemperatur in einem erträglichen Rahmen bewegt. Die Mitarbeiter sollen ja schließlich vernünftig ihre Arbeit erledigen können.

Wenn der Arbeitgeber nicht reagiert

Manchmal stoßen Beschäftigte mit ihrer Kritik an der Temperatur am Arbeitsplatz aber erst einmal auf taube Ohren. Auch in dieser Situation sollte dennoch weiterhin der vernünftige Dialog mit dem Arbeitgeber im Vordergrund stehen. Beharrlichkeit und Sachlichkeit zahlt sich oft aus.

In einem weiteren Gespräch mit dem Chef kann zudem auf die Führsorgepflicht und die Regelungen aus der Arbeitsstättenverordnung hingewiesen werden. Manchen Verantwortlichen sind die rechtlichen Bestimmungen schlicht nicht bekannt und sie wissen deshalb nicht, dass sie dazu verpflichtet sind, zu reagieren.

Reagiert der Arbeitgeber auch nach mehrmaligen Beschwerden nicht, kann über weitere Schritte nachgedacht werden. Wenn der Arbeitgeber seiner gesetzlichen Führsorgepflicht nicht nachkommt und die Gesundheit der Mitarbeiter durch die Raumtemperatur gefährdet ist, dann kann dieser Umstand bei den entsprechenden Stellen gemeldet werden.

Ansprechpartner sind hier je nach Betrieb die Gewerbeaufsichtsämter oder die jeweiligen Ämter für Arbeitsschutz. Spätestens an diesem Punkt ist dann auch eine Beratung durch einen Anwalt im Zweifelsfall nicht verkehrt.

Sonderregelung für gesundheitlich Angeschlagene und Schwangere

Nachweislich gesundheitlich Angeschlagene und Schwangere genießen aus Sicht des Gesetzgebers einen besonderen Schutzstatus. Für sie gilt, dass sie gesundheitsgefährdende Temperaturen am Arbeitsplatz keinesfalls hinnehmen müssen.

Kann der Arbeitgeber nicht dafür sorgen, dass die Raumtemperatur sich im Normalbereich (20 bis 26 Grad Celsius) bewegt, besteht für Mitarbeiter mit besonderem Schutzstatus und einem entsprechendem ärztlichen Attest sogar ein Recht auf Freistellung.

Kein Recht auf eine Klimaanlage

In der Arbeitsstättenverordnung steht zwar, dass der Arbeitgeber für „eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur“ sorgen muss. Wie er das bewerkstelligt, ist in der Arbeitsstättenverordnung jedoch weitestgehend offen gelassen worden, um individuelle Lösungen zu ermöglichen.

Das bedeutet, dass letztendlich der Arbeitgeber über die geeigneten Maßnahmen zum Einhalten der Vorgaben entscheidet. Lediglich dem Betriebsrat wird ein Mitspracherecht diesbezüglich eingeräumt. Ein Recht auf den Einbau einer Klimaanlage gibt es somit leider nicht.

Was man selbst tun kann

Natürlich kann man auch selbst ein paar Dinge tun, um die Hitze am Arbeitsplatz erträglicher zu gestalten.

  1. Gleitzeit nutzen: Wenn der Arbeitgeber es anbietet, möglichst zeitig arbeiten. Dann ist es noch nicht so heiß und man kann abends eher Feierabend machen und vielleicht noch an den See gehen.
  2. Räume abdunkeln: Die Wärmestrahlung der Sonne durchdringt Glas viel leichter als z.B. Wände und heizt Räume dadurch zusätzlich auf, deshalb wenn möglich Rollos bzw. Jalousien herunterlassen.
  3. Richtig lüften: Wenn es draußen heiß ist, sorgen offene Fenster nur dafür, dass die Hitze auch nach innnen gelangt. Sinnvoller ist es nachts und morgens zu lüften, wenn es draußen kühler ist.
  4. Ventilator einsetzen: Ein kleiner Tischventilator beispielsweise senkt zwar nicht die Raumtemperatur, sorgt aber zumindest für eine erfrischende Brise.
  5. Luftige Kleidung: Helle, dünne und atmungsaktive Kleidung hilft dabei, den Hitzestau im Körper zu vermeiden.
  6. Viel trinken: Bei der Hitze schwitzt der Körper jede Menge Flüssigkeit aus, die es nachzufüllen gilt. Zudem sorgen kühle Getränke für ordentlich Erfrischung.

Häufige Fragen zum Thema Raumtemperatur am Arbeitsplatz

Im folgenden Abschnitt haben wir Fragen gesammelt, die zum Thema Raumtemperatur am Arbeitsplatz häufig gestellt werden.

Wieviel Grad sind normale Zimmertemperatur?

Unter Zimmertemperatur versteht man im alltäglichen Sprachgebrauch einen Bereich von 20 bis 23 Grad Celsius. Laut den technischen Regeln für Arbeitsstätten liegt der Normalbereich für die Raumtemperatur im Büro allerdings zwischen 20 und 26 Grad Celsius.

Welche Temperatur am Arbeitsplatz ist zulässig?

Das hängt in erster Linie einmal davon ab, ob im jeweiligen Raum aus betriebstechnischer Sicht eine bestimmte Temperatur vorherrschen muss. So können Beschäftigte beispielsweise nicht erwarten, dass in einem Kühlhaus mindestens 20 Grad Celsius vorherrschen.

Wenn aus betriebstechnischer Sicht jedoch keine Vorgaben hinsichtlich der Raumtemperatur gegeben sind, so besagt die Arbeitsstättenverordnung, dass diese unter Berücksichtigung der körperlichen Beanspruchung der Beschäftigten und des Nutzungszwecks des Raumes der Gesundheit zuträglich sein muss.

Konkrete Werte für Mindest- und Maximaltemperaturen und weitere Erläuterungen gibt es im Abschnitt zu den technischen Regeln für Arbeitsstätten weiter oben.

Wie heiß darf es in einem Büro sein?

In einem Büro gibt es aus betriebstechnischer Sicht keine Notwendigkeit für eine spezielle Raumtemperatur. Aus diesem Grund greift hier die in den technischen Regeln für Arbeitsstätten festgelegte Maximaltemperatur. Der Normalbereich für die Temperatur im Büro liegt demnach zwischen 20 und 26 Grad Celsius.

Wie warm muss es in einem Büro sein?

Auch hier geben die technischen Regeln für Arbeitsstätten eine Mindesttemperatur vor. In einem Büro, wo die Beschäftigten nur leicht körperlich und überwiegend sitzend arbeiten, liegt die Mindesttemperatur bei 20 Grad Celsius.

Anmerkung zum Schluss

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass auf dieser Webseite nur Informationen für die Allgemeinheit bereitgestellt werden. Wir führen keine individuelle Rechtsberatung durch und erteilen auch keine Rechtsauskunft im konkreten Fall.

Eine Rechtsberatung dürfen nur Juristen durchführen. Bei rechtlichen Fragen raten wir deshalb dazu, sich entsprechend von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen.

Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass die Gesetzestexte, auf die wir uns beziehen, zum Zeitpunkt der letzten Überarbeitung des Artikels (April 2019) aktuell waren. Gesetze und auch einzelne Gesetzestexte können sich jedoch auch hin und wieder ändern.

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Wer schreibt hier? Hallo, ich bin Tom und schreibe auf dieser Seite über das Thema Raumtemperatur. Als Redakteur mit über 10 Jahren Berufserfahrung habe ich mich auf das Verfassen von Themen-Ratgebern spezialisiert. In meinen Artikeln versuche ich, komplexe Themen so aufzubereiten, dass sie möglichst für jeden verständlich sind.