Raumtemperatur in der Mietwohnung: Das können Mieter tun, wenn die Wohnung im Sommer zu warm wird

Wie warm darf eine Mietwohnung im Sommer werden? Gibt es gesetzliche Regelungen wenn die Wohnung zu heiß wird? Welche Möglichkeiten haben Mieter bei übermäßiger Sommerhitze? In diesem Artikel gibt es die Antworten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Während der heißen Tage im Sommer heizen sich viele Mietwohnungen so extrem auf, so dass ein Aufenthalt fast unerträglich wird.
  • Mietern einer Wohnung sind bezüglich Hitzeschutzmaßnahmen allerdings oft die Hände gebunden, weil sie nicht einfach in die Bausubstanz des Gebäudes eingreifen dürfen.
  • Der Vermieter ist deshalb auch bei Sommerhitze der wichtigste Ansprechpartner und im Zweifelsfall dafür verantwortlich, geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
  • Klare gesetzliche Vorgaben bezüglich einer maximalen Raumtemperatur gibt es zwar nicht, aber Mieter müssen eine zu warme Wohnung nicht einfach so hinnehmen.

Ein Gesetz, das die Höchsttemperaturen in der Mietwohnung regelt, gibt es nicht

Während die Vorgaben bezüglich der Mindesttemperaturen in der Mietwohnung während des Winters in der Praxis nicht zuletzt durch zahlreiche Gerichtsurteile zum Glück relativ konkret geregelt sind, sieht die Situation für Mieter bei zu hohen Temperaturen im Sommer leider schon etwas anders aus.

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Der Grund dafür ist, dass derzeit leider kein spezifisches Gesetz existiert, das die maximale Raumtemperatur in Mietwohnungen im Detail vorgibt. Somit können sich Mieter natürlich auch nicht auf ein solches, immer und für jeden gültiges Gesetz berufen.

Rein rechtlich betrachtet muss die Situation von hitzegeplagten Mietern deshalb als äußerst schwammig angesehen werden. Denn wo keine klaren und allgemeingültigen gesetzlichen Regelungen existieren, kommt es im rechtlichen Sinne letztendlich auf die Betrachtung des Einzelfalls an.

Ansprechpartner ist immer der Vermieter

Obwohl es kein „Anti-Hitze-Gesetz“ gibt, bedeutet das allerdings nicht, dass Bewohner einer Mietwohung unerträgliche Raumtemperaturen einfach so hinnehmen müssen. Mieter, die während der Sommerhitze unter ihrer zu heißen Wohnung leiden, sollten sich diesbezüglich zunächst einmal an ihren Vermieter wenden.

Der Vermieter ist als Eigentümer rechtlich gesehen der richtige Ansprechpartner, denn der Mieter selbst darf nicht einfach so nach Belieben in die Bausubstanz einer Wohnung eingreifen. Größere bauliche Veränderungen sind also ohne Zustimmung des Vermieters beziehungsweise der Hausgemeinschaft tabu.

Ebenso empfiehlt es sich, nicht gleich mit den sprichwörtlichen Kanonen auf Spatzen zu schießen, indem direkt der Anwalt eingeschaltet wird. Stattdessen ist es ratsam, wenn der Mieter dem Vermieter die Hitzeproblematik erst einmal in einer vernünftigen (= möglichst sachlichen) Art und Weise schildert.

Wenn der Vermieter nicht reagiert

Im Normalfall haben beide Seiten – also Mieter und Vermieter – ein Interesse daran, dass das Mietverhältnis auch in Zukunft möglichst unbelastet weiter bestehen bleiben kann. Viele Vermieter werden sich also durchaus kooperativ zeigen, wenn der Mieter sein Anliegen vernünftig kommuniziert.

Stoßen Mieter beim Vermieter bezüglich ihrer Hitzeproblematik auf taube Ohren, dann ist die Zeit gekommen, sich weitere Schritte zu überlegen. Eine rechtliche Beratung durch einen Anwalt im individuellen Fall ist in dieser Situation sicherlich eine gute Idee.

Grundsätzlich empfiehlt es sich spätestens ab diesem Zeitpunkt auch, regelmäßig die Raumtemperatur zu messen und die genauen Werte zu dokumentieren. Hier ist es gut, wenn der Mieter im Zweifelsfall auch Zeugen vorweisen kann, die die Hitzeproblematik – und damit die protokollierten Werte – bestätigen.

Zu hohe Temperaturen können einen Mietmangel darstellen

Die durch den Mieter gemessenen und dokumentierten Höchsttemperaturen können nun dazu genutzt werden, einen eventuellen Mietmangel nachzuweisen. Ob tatsächlich ein Mietmangel vorliegt, ist allerdings von der individuellen Situation abhängig und kann deshalb leider nicht einfach pauschal beantwortet werden.

Grundsätzlich gilt, dass die Gerichte entschieden haben, dass Mieter im Sommer mit einem Aufheizen der Wohnung rechnen müssen und hohe Raumtemperaturen an sich deshalb erstmal generell keinen Mietmangel darstellen. Dies gilt laut einem Urteil des Amtsgerichts Leipzig (Az.: 164 C 6049/04) insbesondere auch für aufgeheizte Dachgeschosswohnungen.

Wenn die Temperaturen in der Mietwohnung allerdings ins Unerträgliche ansteigen und die Kühlmaßnahmen des Mieters nichts bringen, weil der Wärmeschutz der Wohnung nicht dem Stand der Technik zum Zeitpunkt der Erbauung entspricht, dann liegt laut dem Amtsgericht Hamburg (Az.: 46 C 108/04) ein Mietmangel vor.

Ein Mietmangel rechtfertigt eine Mietminderung

Liegt aufgrund der aufgeheizten Mietwohnung ein Mietmangel vor, kann der Mieter entsprechend reagieren und seine Miete mindern. Wichtig ist dabei jedoch immer, dass der Mieter zum einen die zu hohen Raumtemperaturen dokumentiert hat und zum anderen auch belegen kann, dass ein unzureichender Wärmeschutz die Ursache dafür ist.

Sorgt die aufgeheizte Mietwohnung sogar für eine gesundheitliche Gefährdung, ist auch eine fristlose Kündigung des Mietvertrags seitens des Mieters rechtens. Dies kann auch der Fall sein, wenn der Vermieter auf den Mietmangel hingewiesen wurde und dieser dann einfach nicht reagiert.

Vermieter entscheidet über die zu treffenden Maßnahmen

Auch wenn die zu hohen Raumtemperaturen in der Wohnung einen Mietmangel darstellen, haben Mieter rechtlich gesehen keinen Anspruch auf bestimmte Hitzeschutzmaßnahmen ihrer Wahl. Es gibt somit für Mieter beispielsweise auch kein Anrecht auf den Einbau einer Klimaanlage.

Die Rechtssprechung ist hier ziemlich eindeutig, denn die Gerichte haben entschieden, dass letztendlich nur der Vermieter bestimmen kann, wie er als Eigentümer den Mangel beseitigen möchte. Am Ende zählt also nur das Resultat und nicht, über welche Mittel und Wege das Absenken der Raumtemperatur realisiert wird.

Was Mieter selbst tun können

Auch Mieter sind der Sommerhitze nicht gnadenlos ausgeliefert und können auch ohne Kooperation des Vermieters selbst einige Hitzeschutzmaßnahmen in Angriff nehmen. Dadurch kann das Aufheizen der Mietwohnung verhindert oder der Aufenthalt in den eigenen Vier Wänden zumindest wieder erträglicher gestaltet werden.

Hitzeschutz hat Priorität

Das Wichtigste im Kampf gegen die Sommerhitze ist letztendlich immer der Hitzeschutz der Wohnung. Hier gilt, dass jedes Grad Raumtemperatur, das sich die Mietwohnung stärker aufheizt, ein Grad mehr ist, das aufwändig und meistens zudem auch noch teuer wieder heruntergekühlt werden muss.

Der beste Schutz vor einer unerträglich heißen Wohnung ist also, die Hitze gar nicht erst in diese hineinkommen zu lassen. Das bedeutet, dass tagsüber alle Fenster nach Möglichkeit geschlossen bleiben sollten. Am besten gelangt die Wärme von außen nämlich immer noch durch direkte Öffnungen in die Wohnung.

Doch die warme Außenluft ist nicht der einzige Weg, über den die Sommerhitze den Weg in das Wohnungsinnere findet. Ein weiterer großer Faktor beim unerwünschten Aufheizen der Wohnung sind die Sonnenstrahlen, denn diese transportieren die Wärmeenergie der Sonne auch ohne direkten Zugang zur Wohnung nach innen.

Wichtigste Angriffsfläche für die energiereichen Sonnenstrahlen sind Fenster und Glastüren. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, dass die Wohnung tagsüber so gut es geht abgedunkelt wird. Das bedeutet, dass – falls vorhanden – sämtliche Rolläden bzw. Jalousien heruntergelassen werden sollten.

Hat der Vermieter die Mietwohnung nicht mit Rolläden oder Außenjalousien ausgestattet, können Mieter auch selbst aktiv werden. Verdunklungsrollos oder Hitzeschutzfolien lassen sich auch nachträglich relativ einfach und kostengünstig installieren und schützen zuverlässig vor zu starker Sonneneinstrahlung.

Die Hitze effektiv wieder loswerden

Allen Hitzeschutzmaßnahmen zum Trotz – viele Mietwohnungen heizen sich während einer Hitzewelle im Sommer früher oder später dennoch auf. Dann lautet die Devise, die Hitze möglichst effektiv wieder loszuwerden. Da das Kühlen von Räumen eine teure Angelegenheit sein kann, gilt es, dabei vor allem auch die Kosten im Auge zu behalten.

Zweifellos die günstigste und auch für alle Mieter umsetzbare Möglichkeit, die Raumtemperatur zu senken, ist das richtige Lüften. Wie im vorigen Abschnitt geschrieben, sollten Fenster und Türen bei Sommerhitze während des Tages zwar lieber geschlossen bleiben, um ein ungehindertes Eindringen der heißen Außenluft zu vermeiden.

Abends bzw. nachts fällt die Außentemperatur jedoch auch im Sommer merklich ab und liegt dann meist sogar unter der Raumtempertaur von tagsüber stark aufgeheizten Wohnräumen. Nun macht das Lüften den meisten Sinn. Es empfiehlt sich daher, so viele Fenster bzw. Türen wie möglich zu öffnen, um möglichst viel Luftzirkulation zu ermöglichen.

Richtiges Lüften ist eine effektive und trotzdem kostenlose Möglichkeit zum Senken der Raumtemperatur, allerdings funktioniert das Ganze nur abends bzw. nachts. Spätestens am nächsten Morgen müssen die Fenster und Türen wieder geschlossen werden und das leidige Spiel beginnt nun leider von vorn.

Mieter, die ihre Wohnung auch während des Tages merklich abkühlen wollen, kommen um den Einsatz eines Klimageräts meist nicht herum. Da es Mietern normalerweise nicht gestattet ist, einfach die Bausubstanz des Hauses zu verändern, kommen üblicherweise nur mobile Klimageräte in Frage, die nicht fest installiert werden müssen.

Den Aufenthalt in der warmen Wohnung angenehmer machen

Auch wenn alle Sonnenschutz- und Kühlmaßnahmen scheitern und die Raumtemperatur in der Wohnung sich fast permanent im 30-Grad-Bereich bewegt, der Kampf ist noch nicht vollends verloren. Entscheidend ist nun, den Aufenthalt in den aufgeheizen Räumen angenehmer zu gestalten.

Elektrische Hilfsmittel wie Ventilatoren oder Luftkühler sind an diesem Punkt absolut unerlässlich. Die Geräte senken im Gegensatz zu den Klimageräten die Raumtemperatur zwar nicht merklich ab, aber ihr Luftzug sorgt für eine wohltuende Erfrischung. So wird die aufgeheizte Wohnung zumindest gefühlt gleich als viel kühler wahrgenommen.

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Wer schreibt hier? Hallo, ich bin Tom und schreibe auf dieser Seite über das Thema Raumtemperatur. Als Redakteur mit über 10 Jahren Berufserfahrung habe ich mich auf das Verfassen von Themen-Ratgebern spezialisiert. In meinen Artikeln versuche ich, komplexe Themen so aufzubereiten, dass sie möglichst für jeden verständlich sind.